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Garantie

EiKO Herstellergarantie – Bestimmungen


Mit diesem Dokument legt die EiKO-Europe GmbH die Bedingungen für die Herstellergarantie ihrer Produkte fest. Garantiert wird, dass die Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Mängeln, Herstellungs- und Materialfehlern sind.


Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs gültige Garantiefrist. Diese ist in den Produktdatenblättern, der Preisliste und den Lieferdokumenten (Lieferschein/Rechnung) zu entnehmen. Produkte ohne Angabe einer Garantiefrist fallen nicht in die Herstellergarantie. Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum des Produkts. Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.


Zur Geltendmachung eines Garantieanspruches muss der Mangel unverzüglich nach Kenntnisnahme – spätestens nach 10 Tagen - schriftlich an die service@eiko-europe.de gemeldet werden. Als Nachweis der Garantieberechtigung sind vom Kunden der Liefer-/Kaufbeleg sowie eine genaue Beschreibung des Fehlerbildes und ggf. Fotos/Video einzusenden. Nähere Informationen zum Standort, Temperaturen, örtliche Gegebenheit, Betriebsstunden etc. sind, wenn gefordert, nachzureichen. Fehlende Informationen können zur Ablehnung eines Garantieanspruches führen.


Ob die Mangelbeseitigung durch Neulieferung, Reparatur oder Gutschrift erfolgt liegt im Ermessen der EiKO-Europe. Das Ersatzprodukt kann hinsichtlich Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. Sämtliche Ersatzprodukte oder -teile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder -teile ist mindestens gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes.


Eine Garantievorablieferung stellt keine Anerkennung des Garantiefalls dar. EiKO-Europe wird den Anspruch erst nach entsprechender Prüfung des mangelhaften Produktes aussprechen. Eine nichterfolgte Rücksendung des defekten Produktes innerhalb der 30-tägigen Frist führt automatisch zur Ablehnung des Garantieanspruches. Der gelieferte Ersatz wird inkl. der Kosten des Versandes in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls bei Ablehnung des Garantiefalls nach Prüfung des beanstandeten Produktes. Entstandene Kosten und ggf. Rücksendekosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


Die Garantieleistungen umfassen keine im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Kosten wie z.B. Ein- und Ausbau, Transportkosten des fehlerhaften und reparierten bzw. neuen Produktes, die Entsorgung, Fahrt- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen, Gerüste und Prüfkosten vor Ort. Diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers.


Die Erfüllung des Garantieanspruches hat keine Verlängerung der Garantiefrist zur Folge.


Die Garantie gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass


-    die Produkte fachmännisch installiert und entsprechend der Installations- oder Betriebsanweisungen in Betrieb gesetzt wurden;
-    die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre, Produktetikett, etc.) verwendet werden;
-    die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch angegebenen, zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen nicht überschritten werden;

Keine Garantie wird gewährt für/bei


-    Kunststoffteile z.B. Polycarbonat, soweit diese sich aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses verfärben oder verspröden;
-    Verschleißteile, Zubehör, Glühfadenlampen
-    Lichtstromrückgang < produktspezifisch angegebenen L-Wert und Abweichungen von Lichtstrom und Leistung innerhalb der Toleranz +/- 10%;
-    Farbtoleranz LED-Module +/- 10%; auch bei Nachlieferungen aufgrund nutzungsbedingter Veränderung oder technischen Fortschritts
-    Produktfehler, die auf Softwarefehler, Bugs, Trojaner, Viren oder ähnliches zurückzuführen sind;
-    Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzung ändern;
-    von Zeit zu Zeit notwendige Dienstleitungen wie neuerliche Inbetriebnahme, Software Updates, etc.
-    Ereignissen höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Blitzschlag, extreme Wetterbedingungen, Sabotage, Vandalismus, Unterbrechungen oder Ausfälle in der Stromversorgung;
-    Gegebenheiten der Stromversorgung einschließlich Spannungsspitzen, Über-/Unterspannung, die außerhalb der festgelegten Grenzwerte des Produkts liegen.
-    Einsatz der Produkte in korrosiven Umgebungen (Salz, Ammoniak, ölhaltige Luft etc.)
-    Übermäßige Beanspruchung und Verschleiß, Nachlässigkeit, Vernachlässigung, Unfall, Missbrauch, unangemessene oder abnormale Nutzung des Produktes;


Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch EiKO-Europe Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.


Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert.


EiKO-Europe kann diese Garantiebestimmungen jederzeit ändern. Die Änderungen gelten dann für alle Garantien, die ab dem Datum des Inkrafttretens der betreffenden Änderung eingeräumt wurden.


Bei der Erbringung von Garantieleistungen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der jeweils bei Gewährung der Garantie aktuellen Fassung, welche unter www.eiko-europe.de zum Download zur Verfügung stehen oder vom Kunden bei uns angefordert werden können. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.


Diese Garantie unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss der Regelungen der UN-Konvention zum Internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Garantie ist Landau in der Pfalz, Deutschland. (HRB 21809 - Amtsgericht Landau i.d. Pfalz)




Stand 01.04.2023